Steuerliche Exzellenz für den Hamburger Mittelstand

Wir navigieren Sie sicher durch das deutsche Steuerrecht. Proaktiv. Digital. Persönlich.

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Unsere Kompetenzfelder

Finanzbuchhaltung 4.0

Digitale Belegverbuchung via DATEV Unternehmen Online. Wir schaffen ein papierloses Büro und liefern Ihnen tagesaktuelle, aussagekräftige Echtzeit-Auswertungen (BWA) für eine fundierte Unternehmenssteuerung.

Lohn & Gehalt

Rechtssichere Lohnbuchführung inklusive aller Spezialgebiete wie Baulohn, Kurzarbeitergeld und komplexer Reisekostenabrechnungen. Wir sind Ihr verlässlicher Partner für das Outsourcing Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Jahresabschluss & Bilanz

Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB und IFRS. Wir gewährleisten die fristgerechte Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger und bereiten Ihre Bilanz so auf, dass sie als wertvolles Instrument für Bankgespräche dient.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Proaktive Beratung zur Optimierung Ihrer Steuerlast. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln Strategien zur Rechtsformwahl (z.B. GmbH vs. GmbH & Co. KG), zur Implementierung von Holding-Strukturen und zur steueroptimierten Vermögensübertragung.

Existenzgründung

Von der Idee zum Erfolg. Wir begleiten Sie bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Wahl der optimalen Rechtsform und unterstützen Sie aktiv bei der Beantragung von Fördermitteln in Hamburg (z.B. IFB Hamburg).

Nachfolgeregelung

Die Übergabe eines Familienunternehmens ist eine komplexe Aufgabe. Wir planen mit Ihnen langfristig die steueroptimierte Nachfolgeregelung, um Ihr Lebenswerk für die nächste Generation zu sichern und Erbschaftssteuerfallen zu vermeiden.

Unser Branchenfokus

Jede Branche hat ihre eigenen steuerlichen Besonderheiten. Wir sprechen Ihre Sprache.

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Immobilienwirtschaft

Strukturierung von vermögensverwaltenden GmbHs (VV GmbH), Grunderwerbsteuer-Optimierung und Beratung bei Bauprojekten.

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E-Commerce & Handel

Umsatzsteuerliche Abwicklung im EU-Ausland (OSS-Verfahren), digitale Schnittstellen zu Shopsystemen und Marktplätzen.

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Heilberufe

Spezifische Beratung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Praxisgründung, -abgabe und Abrechnungsfragen.

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Handwerk & Bau

Expertise in Baulohn, § 13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) und Kalkulation von Bauprojekten.

Ihre Kanzlei im Herzen der Schanze

Tradition trifft Innovation. Seit 1995.

Die Kanzlei Kenke & Partner wurde 1995 von Dipl.-Kfm. Hinnerk Kenke in Hamburg gegründet. Unserem hanseatischen Gründungscredo – Verlässlichkeit, Diskretion und Genauigkeit – sind wir bis heute treu geblieben. Gleichzeitig haben wir die Kanzlei konsequent digitalisiert und arbeiten heute als zertifizierte DATEV Digitale Kanzlei nahezu papierlos.

Dieser Brückenschlag zwischen bewährten Werten und modernster Technologie ermöglicht es uns, unseren Mandanten aus dem Mittelstand eine ebenso persönliche wie hocheffiziente Beratung zu bieten. Wir verstehen uns nicht als reine Verwalter Ihrer Zahlen, sondern als proaktive Gestalter und strategische Partner an Ihrer Seite.

Foto Hinnerk Kenke

Hinnerk Kenke

StB, WP, Dipl.-Kfm.

Foto Anja Schmidt

Anja Schmidt

Steuerberaterin

Foto Thomas Meier

Thomas Meier

Steuerfachangestellter

Foto Lena Janssen

Lena Janssen

Bilanzbuchhalterin

Aktuelles aus dem Steuerrecht

Wachstumschancengesetz 2024: Was sich für KMUs ändert

Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt eine Reihe von steuerlichen Entlastungen und Änderungen, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) von Bedeutung sind. Ein zentraler Punkt ist die temporäre Anhebung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter auf 25 Prozent. Dies soll Investitionsanreize schaffen und die Liquidität der Unternehmen kurzfristig stärken.

Des Weiteren wurden die Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Auch die Schwellenwerte für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung und die Buchführungspflicht wurden angepasst, was für viele kleinere Betriebe eine administrative Erleichterung darstellt. Ebenso wurde der Verlustvortrag erweitert, was die Verrechnung von Verlusten mit künftigen Gewinnen flexibler gestaltet.

Wir empfehlen allen Mandanten, ihre geplanten Investitionen und ihre steuerliche Situation im Lichte dieser neuen Regelungen zu überprüfen. Gerne analysieren wir mit Ihnen gemeinsam, welche der neuen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen den größten Vorteil bringen und wie Sie diese optimal nutzen können. Ein proaktives Handeln ist hier entscheidend, um das volle Potenzial des Gesetzes auszuschöpfen.

E-Rechnungspflicht ab 2025: Handlungsbedarf jetzt!

Die Digitalisierung im Rechnungswesen schreitet unaufhaltsam voran. Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Dies bedeutet, dass Unternehmen in der Lage sein müssen, strukturierte Rechnungsdaten in einem bestimmten Format (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung) zu empfangen und zu verarbeiten. Die klassische PDF-Rechnung per E-Mail wird dann nicht mehr ausreichen.

Diese Umstellung betrifft nicht nur große Konzerne, sondern den gesamten Mittelstand. Es ist essenziell, dass Sie Ihre internen Prozesse und Ihre Software-Systeme rechtzeitig anpassen. Dies umfasst die Fakturierung, den Rechnungseingang und die Archivierung. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema verhindert nicht nur rechtliche Probleme, sondern bietet auch die Chance, die eigene Buchhaltung zu automatisieren und effizienter zu gestalten.

Als Ihre digitale Kanzlei begleiten wir Sie bei diesem Transformationsprozess. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Software-Lösungen, bei der Einrichtung der Schnittstellen und schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Anforderungen. Sprechen Sie uns an, um Ihr Unternehmen fit für die E-Rechnung zu machen und die Weichen für eine zukunftsfähige Buchhaltung zu stellen.

Steuerfreier Sachbezug: Die neuen Grenzen und Möglichkeiten

Der steuerfreie Sachbezug ist ein beliebtes Instrument, um Mitarbeitern eine attraktive Zusatzleistung zum Gehalt zu bieten. Die monatliche Freigrenze liegt aktuell bei 50 Euro. Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag handelt. Wird der Wert auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Zu den beliebtesten Formen des Sachbezugs zählen Tankgutscheine, Gutscheinkarten für Supermärkte oder Online-Shops sowie die Bezuschussung des Fitnessstudios. Es ist jedoch entscheidend, dass die Regelungen des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG genau eingehalten werden. Gutscheine und Geldkarten müssen demnach die Kriterien des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen, um als Sachbezug anerkannt zu werden.

Wir beraten Sie umfassend über die rechtssichere Gestaltung von Sachbezügen in Ihrem Unternehmen. Wir prüfen Ihre bestehenden Modelle und zeigen Ihnen neue Möglichkeiten auf, wie Sie dieses Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation effektiv und ohne steuerliche Risiken einsetzen können. Dies ist ein kleiner, aber wirkungsvoller Baustein in einem modernen Vergütungspaket.

Werden Sie Teil unseres Teams

Wir wachsen und suchen engagierte Talente, die mit uns die Zukunft der Steuerberatung gestalten.

Wir suchen: Steuerfachangestellte (m/w/d)

Für die eigenständige Betreuung eines anspruchsvollen Mandantenstamms.

Ihre Benefits bei uns:

  • Flexible Arbeitszeiten & Home-Office-Möglichkeiten
  • Bezuschussung zum HVV-ProfiTicket
  • Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Modernster Arbeitsplatz in zentraler Lage
  • Überdurchschnittliche Vergütung
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Ihr Weg zu uns in die Schanze

Kenke Steuerberatung & Partner

Sternschanze 5
20357 Hamburg

Telefon: +49 40 88992211
E-Mail: [email protected]

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Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
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